Wohnheimordnung
 

 

 

Rücknahme der Anmeldung/Stornobedingungen
Absagen bis zu einem Monat vor Einzug: 20% der Monatsmiete.
Bei Absagen ab einem Monat vor Einzug: 50% der Monatsmiete.
Bei Nichteinzug und ohne Absage: volle Monatsmiete.

An- und Abreisezeiten
Anreise: Mo.-Di.-Mi. 9.00-17.30 Uhr / Do.-Fr. 9.00-15.30 Uhr / So. 16.15-19.30 Uhr.
Am Abreisetag sollten Sie bis 09:30 Uhr Zimmer geräumt haben.

GEZ
GEZ-Gebühren muss jede Bewohnerin selbst entrichten. Anträge auf Befreiung von den Gebühren sind am Empfang erhältlich.

Ein- und Auszug
Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit. Dieser muss bei Einzug am Empfang vorgelegt werden. Der Einzug bei Selbstversorgerinnen ist nur möglich am 01. oder 16. eines Monats und ihr Aufenthalt kann nur bis zum 15. oder Ende eines Monats gebucht werden. Das Gleiche gilt bei Verlängerungen (die so früh wie möglich bekannt gegeben werden müssen) und bei Zimmerwechsel.

Bettwäsche/ Kochgeschirr
Als Selbstversorgerin bringen Sie bitte für Ihren eigenen Bedarf Bettwäsche, Geschirr, Besteck, Kochtöpfe etc. mit. Blockschülerinnen, Bewohnerinnen mit Pflegesatz und Gäste bekommen Bettwäsche vom Haus. (Wer die Betten ohne Bettwäsche benutzt, hat die Kosten der Bettenreinigung zu zahlen.)

Elektrogeräte
Es sind ausschließlich Elektrogeräte mit CE-Zeichen erlaubt.
Auf den Zimmern ist das Kochen und Zubereiten von Speisen sowie der Anschluss von elektrischen Geräten wie Wasserkocher, Tauchsieder, Kaffemaschine... nicht gestattet.

Besucher/Innen
Besucherinnen und Besucher sind im Hause immer gern gesehen. Aus Sicherheitsgründen (Diebstahl, Belästigung) möchten wir dringend darauf hinweisen, nachfolgende Regeln einzuhalten:
Sie müssen Ihre Freundinnen, Freunde, Bekannte anmelden. Vor dem Empfang hängt eine Liste aus, in die Sie bitte Ihre Zimmernummer, Ihren Namen und weiblichen bzw. männlichen Besuch eintragen und bei Verlassen des Besuchs aus dieser Liste wieder austragen. Sie sind verpflichtet, Ihren Besuch am Empfang abzuholen und bei Verlassen zur Tür zu begleiten. Die Besuchszeit beginnt um 10.00 Uhr und endet um 23.00 Uhr.

 

 

Übernachtung
Übernachtungen weiblicher Besucherinnen auf Ihrem Zimmer sind nach vorheriger Anmeldung bis zu drei Nächten gestattet; hierbei handelt es sich um eine „Schlafsackübernachtung“ für 5,00 € pro Nacht.

Gemeinschaftsräume
Bitte hinterlassen Sie die Gemeinschaftsräume (Küche, Duschen, WC, Aufenthaltsräume) aufgeräumt und sauber.

Haftung
Als Bewohnerin sind Sie verantwortlich für das von Ihnen bewohnte
Zimmer wie auch für die Gemeinschaftsräume. Sie als Bewohnerin haften für jeden von Ihnen verursachten Schaden. Bitte achten Sie auf Ihr Eigentum und schließen Sie Ihr Zimmer stets ab. Das Heim übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung Ihres Eigentums.

Haustiere
Die Haltung von Haustieren ist nicht gestattet.

Drogen / Alkohol
Drogen und hochprozentige Alkoholika sind verboten.

Kündigung
Das Mietverhältnis kann zum 15. oder zum Ende eines Monats gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.

Rauchen
Auf den Zimmern, in den Küchen und Aufenthaltsräumen ist Rauchen verboten (Ausnahme: Aufenthaltsraum 3. Stock).

Nachtruhe
Die Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr. Bitte nehmen Sie auch tagsüber Rücksicht auf Ihre Mitbewohnerinnen. Nach 22.00 Uhr sollten auch keine Telefonate mehr auf den Stockwerktelefonen eingehen.

Minderjährige
Für Jugendliche unter 18 Jahren ist das Jugendschutzgesetz maßgebend. Minderjährige Bewohnerinnen müssen sich abends und an den Wochenenden an- und abmelden. Ausgang nach 0.00 Uhr ist hier nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit den Eltern möglich.


Abschließend noch einige Hinweise:
Beschädigungen im Zimmer müssen unmittelbar nach dem Einzug schriftlich im JWH-Büro gemeldet werden.
Es werden von den päd. Mitarbeiter/Innen regelmäßig Stockwerkversammlungen und Hausversammlungen abgehalten. Die Teilnahme daran ist für jede Bewohnerin Pflicht, da auf diesen Versammlungen wichtige Belange des Hauses besprochen werden. n.
Die Heimleitung und von ihr autorisierte Personen können die Zimmer öffnen bei Gefahr, zur Feststellung und Durchführung von Handwerkerarbeiten und zur Einhaltung der Ordnung im Haus.

Um ein angenehmes Zusammenleben im Haus zu gewährleisten, möchten wir Sie bitten, sich an die aufgeführten Punkte zu halten.
Die Heimleitung behält sich vor, bei Verstößen die fristlose Kündigung auszusprechen.
 

 

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